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   OLG Koblenz, 03.05.2007 - 5 U 567/05   

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https://dejure.org/2007,11325
OLG Koblenz, 03.05.2007 - 5 U 567/05 (https://dejure.org/2007,11325)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.05.2007 - 5 U 567/05 (https://dejure.org/2007,11325)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 5 U 567/05 (https://dejure.org/2007,11325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumung der zügigen Einleitung einer Geburt nach dem Abfall der Herzfrequenz eines Kindes als ein eine Beweislastumkehr rechtfertigender grober ärztlicher Behandlungsfehler; Umfang einer Zurechnung des Verschuldens eines Arztes auf eine Hebamme; Bestehen eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847; ZPO § 286; ZPO § 287
    Sorgfalts- und Handlungspflichten bei einer Problemgeburt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Begriff des groben Behandlungsfehlers in der Geburt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 5 U 567/05
    Die versäumte Befunderhebung ist ein Mangel in der ärztlichen Dokumentation, die es rechtfertigt, bis zum Beweis des Gegenteils von der Richtigkeit der Sachverhaltsdarstellung des Klägers auszugehen (vgl. BGHZ 138, 1; BGH VersR 1978, 1022).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 5 U 567/05
    Das hinsichtlich der Schadenskausalität vorhandene non liquet wirkt sich nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen zu Lasten der Beklagten zu 1. und zu 2. aus, weil insoweit der Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers greift (BGH NJW 2005, 427 ; vgl. auch ergänzend BGH MDR 1999, 229 und BGH NJW 2004, 1871 ).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 5 U 567/05
    Das hinsichtlich der Schadenskausalität vorhandene non liquet wirkt sich nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen zu Lasten der Beklagten zu 1. und zu 2. aus, weil insoweit der Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers greift (BGH NJW 2005, 427 ; vgl. auch ergänzend BGH MDR 1999, 229 und BGH NJW 2004, 1871 ).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 5 U 567/05
    Die versäumte Befunderhebung ist ein Mangel in der ärztlichen Dokumentation, die es rechtfertigt, bis zum Beweis des Gegenteils von der Richtigkeit der Sachverhaltsdarstellung des Klägers auszugehen (vgl. BGHZ 138, 1; BGH VersR 1978, 1022).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.05.2007 - 5 U 567/05
    Das hinsichtlich der Schadenskausalität vorhandene non liquet wirkt sich nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen zu Lasten der Beklagten zu 1. und zu 2. aus, weil insoweit der Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers greift (BGH NJW 2005, 427 ; vgl. auch ergänzend BGH MDR 1999, 229 und BGH NJW 2004, 1871 ).
  • LG Dortmund, 16.12.2009 - 2 O 36/09
    Hat der Versicherungsnehmer objektiv die ihm bei Antragsstellung gestellten Gesundheitsfragen in erheblicher Weise falsch beantwortet, muss er in nachvollziehbarer Weise plausibel darlegen, warum und wie es zu den falschen Angaben gekommen ist, um der Feststellung zu entgehen, dass er arglistig gehandelt hat (vgl. BGH VersR 2008, 222; OLG Frankfurt/M. r+s 2001, 401).
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